Reiseversicherung – Bei Urlaubssperre kein Reiserücktritt

Einen Reiserücktritt erhalten Urlauber häufig auch dann nicht bezahlt, wenn der Reiserücktritt durch eine plötzliche Urlaubssperre zustande kommt. Die meisten Reiseversicherungen bezahlen die vereinbarte Leistung bei Unfall oder Krankheit des Urlaubers oder eines Verwandten, was aber auch ein viel wahrscheinlicheres Risiko für jeden von uns sein dürfte. Mit der passenden Reiseversicherung gehen Sie hier auf Nummer sicher.

Neben der Reiserücktrittsversicherung sollte man sich auch eine Reiseabbruchversicherung in Erwägung ziehen.

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